Danecree

In Anlehnung an das Danefæ-Gesetz wurde 1989 der Begriff „Danekræ“ als Bezeichnung für natürliche Artefakte von einzigartigem naturhistorischem Wert eingeführt. Wie die Danefæ gehört auch die Danekræ dem Staat und muss an eines der staatlichen Naturkundemuseen übergeben werden. Beispiele für Danekræ sind:

  1. Seltene oder sehr gut erhaltene Fossilien (versteinerte Tiere und Pflanzen).
  2. Ganze Tierskelette oder große Teile davon und seltene ganze Schädel oder Teile von Schädeln aus der Eiszeit und später.
  3. Mineralien von seltener Zusammensetzung oder seltenem Vorkommen und Kristalle von ungewöhnlicher Größe oder Form.
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